Deichsel ⌀50mm, Bohrungen (Verschraubung) horizontal + kreuz 12mm, Lochabstand horizontal 50-54mm, zul. Gesamtgewicht 1600kg, Stützlast 120kg, Material: Stahl. Lesen Sie mehr...

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Dieser Artikel verfügt über die gleichen Eigenschaften. Es handelt sich hierbei um das Nachfolgermodell der AK160B.

Zugrohr der Auflaufeinrichtung ⌀ 50mm
Bohrungen (Verschraubung) horizontal + kreuz 12mm
Lochabstand 50-54mm
zul. Gesamtgewicht
1600 kg
Stützlast 120 kg
D-/Dc-Wert 14,95 kN
Material Stahl
Anziehdrehmoment 86 Nm
ECE-Typgenehmigungs-Nr. E1 55R-01 0159

 

KUGELKUPPLUNGEN COMPACT
für gebremste Anhänger bis 1600kg

Technik
Das Plus an Sicherheit bei unseren Zugkugelkupplungen!

Ergonomie
Der Handgriff entspricht den neuesten Vorschriften und ist sehr flach, so dass selbst bei Zugfahrzeugen mit tiefliegender Ladekante die Hecklappe noch geöffnet werden kann.

1. Richtig angekuppelt / Sicherheitsanzeige
Wird im angekuppelten Zustand der grüne Zylinder sichtbar wissen Sie, dass die Kupplung richtig auf der Kugel Ihres Zugfahrzeuges aufgesetzt wurde.

2. Blockierte Kugelschale / Doppelte Sicherung
Im angekuppelten Zustand und während der Fahrt wird die Kupplung durch den Sicherheitsmechanismus mit doppelter Sicherung auf der Kugel gehalten.

3. Eindeutige Offenstellung / Offenstellung des Handgriffes
Ist die Kupplung noch nicht auf der Kugel Ihres Zugfahrzeuges aufgesetzt, bleibt der Kupplungsgriff in dieser Offenstellung stehen.

4. Verschleiß in Ordnung / Verschleißanzeige
Eine zusätzliche Anzeige am Kupplungsgriff zeigt Ihnen, ob
- der Verschleiß an der Kupplungskugel Ihres Zugfahrzeuges oder
- der Verschleiß in der Kupplung Ihres Anhängers noch in Ordnung ist.

Lieferumfang
Zugkugelkupplung für gebremste Anhänger
Lose ohne Schraubmaterial, mit Bedienungsanweisung.

Oberflächenbehandlung
Kupplung verzinkt

Zulässige Schwenkbereiche Kugelkupplungen
Achtung: Beim Überschreiten der Schwenkbereiche werden die Bauteile überlastet, die Funktion ist nicht mehr sichergestellt.
5. Vertikal +-25°
6. Horizontal +-20°

§ Abnahme des Anbaus
Alle Kupplungen sind EG geprüft und können somit auch nach- oder umgerüstet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Anbaulage zwischen alter und neuer Kupplung sowie die Tragfähigkeit übereinstimmt.
In der Regel wird im Fahrzeugbrief nicht die Kupplungstype festgeschrieben, d.h. ein Eintrag der neuen Kupplung ist nicht erforderlich.
In Einzelfällen ist die alte Kupplungstype dokumentiert.
Hier muss dann der Anbau der neuen Kupplung geprüft (amtlich anerkannter Sachverständiger) und eingetragen werden.

Original Betriebsanleitung

Hier finden Sie die Katalogseite als komfortablen PDF-Download.
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